Was befürchten syrische Geflüchtete für den Fall, dass sie nach Syrien abgeschoben werden?
Seit 2018 wird auf der halbjährlich tagenden Innenministerkonferenz über Syrien-Abschiebungen entschieden. Immer wieder fordern Innenminister, der Abschiebungsstopp solle endlich fallen. Was haben syrische Geflüchtete zu befürchten, sollten sie abgeschoben werden?
Die Diskussion dreht sich vor allem um die Abschiebung von Straftätern, sogenannten »Gefährdern« und Geflüchteten, die sich zwischenzeitlich in Syrien aufgehalten haben und bei denen darum gefolgert wird, sie bräuchten keinen Schutz. Die Erfahrung mit den Abschiebungen nach Afghanistan lehrt jedoch: Sind Abschiebungsroutinen erstmal etabliert, werden die Gruppen, die abgeschoben werden, bald erweitert.
Auch wenn sich syrische Geflüchtete, die einen Aufenthaltstitel haben, zunächst nicht vor Abschiebungen fürchten müssen, sind Abschiebungen nach Syrien ausnahmlos abzulehnen. Jede Abschiebung wäre eine Kooperation mit dem Folterstaat der Assad-Diktatur. Dazu kommt: Selbst Straftäter haben Menschenrechte.