
Zahlreiche CDU- und CSU-Innenpolitiker fordern derzeit Abschiebungen nach Syrien – um so genannte “Gefährder” und Straftäter loszuwerden. Doch Abschiebungen nach Syrien sind ausgesetzt – aus gutem Grund. Hier die wichtigsten Argumente.
- Syrien ist nicht sicher. Syrien unter Assad ist ein Folterstaat. Seit 2011 sind mindestens 80.000 Menschen in Assads Folterkerkern verschwunden. Mindestens 14.000 Menschen sind in syrischen Gefängnissen getötet worden. Folter und Verschwindenlassen dauern bis heute an. Alle Menschen, die auch nur verdächtigt werden, dem Regime gegenüber illoyal zu sein, können Opfer von willkürlichen Verhaftungen, Folter und Tötung werden. Mehr Informationen zur Situation in Syrien
- Das Verbot von Folter gilt auch für Straftäter und “Gefährder”. Laut Europäischer Menschenrechtskonvention darf niemand Folter und erniedrigender Behandlung ausgesetzt werden. Menschenrechte gelten auch dann, wenn es kompliziert wird. Wenn wir im Kampf gegen den Terror die Menschenrechte nicht achten, hat der Terror gewonnen. (Rechtliche Infos vom Sächsischen Flüchtlingsrat)
- Straftäter und “Gefährder” wären nur der Anfang. Die Erfahrung mit Afghanistan zeigt, dass Abschiebungen schnell auf andere Gruppen ausgeweitet werden, wenn sie einmal etabliert sind. Einige Innenminister sprachen sich in einem Protokoll der Innenministerkonferenz bereits dafür aus, auch Abschiebungen von subsidiär geschützten Syrer*innen zu prüfen.
- Syrien-Abschiebungen bedeuten Kooperation mit Massenmördern. Sämtliche staatlichen syrischen Behörden sind in Verbrechen gegen die Menschlichkeit verstrickt. Die syrischen Innenbehörden stehen auf den Sanktionslisten der EU. In Koblenz stehen ehemalige syrische Geheimdienstmitarbeiter wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht. Wenn die Bundesregierung Abschiebungen nach Syrien durchführen will, müsste sie mit Behörden kooperieren, die auf EU-Sanktionslisten stehen. Das Assad-Regime wird solche Abschiebungskooperationen als Zeichen seiner Rehabilitierung feiern.
- Abschiebungen helfen nicht gegen Dschihadismus. In den letzten Jahren sind mehrere Hundert Islamist*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit nach Syrien ausgereist, um sich dort der Terrororganisation „Islamischer Staat“ anzuschließen. Schon das zeigt: Der Dschihadismus ist eine internationale Gefahr und kein Problem, dass sich durch Abschiebungen bekämpfen ließe. Gegen Dschihadismus braucht es konsequente Strafverfolgung, Überwachung der Szene, Programme gegen Radikalisierung und zivilgesellschaftlichen Widerstand gegen islamistische Hetze.
- Die Abschiebungen würden gerichtlich gestoppt – zur Freude der AfD. Aufgrund der eindeutigen Rechtslage und der bislang eindeutigen Syrien-Lageberichte des Auswärtigen Amtes würden mit aller Wahrscheinlichkeit Gerichte Syrien-Abschiebungen sofort stoppen. Denn politisch mag es opportun erscheinen, Straftäter und “Gefährder” abschieben zu wollen – juristisch ist das jedoch kaum möglich. Wenn CDU und CSU Abschiebungen versprechen, diese dann aber nicht durchsetzen können, würden AfD und andere rechte Kräfte frohlocken. Demokratisch gesinnte Politiker*innen sollten vermitteln, warum in einem Rechtsstaat Abschiebungen in einen Folterstaat nicht möglich sind – auch nicht von Gefährdern und Straftätern.
Von 9.-11. Dezember entscheidet die Innenministerkonferenz darüber, ob der Abschiebestopp nach Syrien verlängert wird. Deswegen müssen wir jetzt aktiv werden! Schreiben Sie Ihrem Landesinnenminister und sprechen Sie die Regierungsfraktionen in ihrem Bundesland an, machen Sie deutlich: Syrien ist nicht sicher – niemand darf dorthin abgeschoben werden!